Allgemeine Geschäftsbedingungen
Steffi und Thomas GbR
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“ genannt) gelten fur alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen wil, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gultigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen erstellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf digitalen Medien, Fachabzuge usw.)
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur fur den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, solang dies nicht ausdrucklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - solang nicht ausdrucklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht ubertragen, eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst uber nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte ubertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung von Lichtbilder in Online- und Printmedien (fur den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbilds zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotograf zum Schadenersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergutung, Eigentumsvorbehalt
1. Fur die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Grunden uberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergutung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung de Pauschalhonorars zu leisten.
3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
4. Bei Terminvereinbarung ist die Zahlung der Aufnahmegebuhr fällig.
5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem fruheren Zeitpunkt herbeizufuhren.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
1. Fur die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf fur sich und seine Erfullungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner fur
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfullungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigefuhrt haben. Fur
Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufgenommene Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet fur Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rucksendung von Dateien, Bildern erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach Vorsortierung stellte der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschutzte Online-Galerie fur 14 Tage zur Verfugung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25% der Aufnahmegebuhr; Storno 3-7 Tage vor dem
gebuchten Termin: 50% der Aufnahmegebuhr; ab 2 Tagen: 100% der Aufnahmegebuhr.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbungen in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische Verknupfungen so vorzunehmen, das der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. In der kunstlerisch technischen Bildbearbeitung sowie der Bildauffassung stellt ihr uns frei. Dies schließt ein, dass einige Bilder schwarz-weiß gehalten werden. Falls erforderlich werden die Porträtfotos in einem naturlichen Stil retuschiert
(Hautunreinheiten, Rötungen usw. entfernt). Nachträgliche Bildbearbeitungen (z. B. Foto in Farbe statt Schwarz-Weiß, Flecken, ... ) werden nach Stundensatz berechnet. Aufwendige Photoshop Arbeiten, werden, wenn gewunscht, zusätzlich
nach Zeitaufwand berechnet (Hintergrunde bereinigen, Strassenschilder entfernen etc.)
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeit zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Raklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet bei Fristuberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgefuhrt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln mussen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrungpersonenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Stefanie und Thomas Grieß
Teichstraße 11, 99441 Umpferstedt
info@steffiundthomas.com
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
